1-jährige Berufsfachschule Kraftfahrzeugtechnik
Die Einjährige Berufsfachschule vermittelt neben der Vertiefung der Allgemeinbildung, die berufliche Grundbildung für ein Berufsfeld bzw. eine Berufsgruppe (Schwerpunkt) und kann bei Eintritt in eine entsprechende Lehre als 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden.
Die Berufsschulpflicht ist dann erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Von den Unterrichtstunden entfällt ein großer Teil auf die praktische Grundausbildung in den Schulwerkstätten.
Dazu kommen ein wöchentlicher Betriebstag in den Berufsfeldern und ggf. auch ein zusätzliches mehrwöchiges Praktikum.
Aufnahmebedingungen
Ausbildungsvorvertrag / Praktikumsstelle mit einem Betrieb im Berufsfeld (kann bis 1. Oktober nachgereicht werden)
Abschlusszeugnis der letzten besuchten Schule
Betriebspraktikum
Im Praktikum erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in betriebliche Arbeitsabläufe und erwerben Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem jeweiligen Berufsfeld.
Die Praktikumstage werden für das laufende Schuljahr von der Schule festgelegt.
Die Praktikumszeit ist Bestandteil der schulischen Ausbildung.
An den Praktikumstagen sind die Schülerinnen und Schüler unfallversichert, sofern sie keine Vergütung erhalten.