Personalrat


Der Örtliche Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleitung. Grundlage dafür ist die „vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben“. In regelmäßigen Gesprächen (mind. vierteljährlich) mit der Schulleitung wird das verhandelt, „was die Beschäftigten wesentlich berührt“.
Der ÖPR wird vom gesamten Kollegium (Beamte und Angestellte) gewählt, die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

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