Hausordnung

Regelung des Unterrichtsbetriebes

Schulpflicht
Jeder Schüler ist zu Pünktlichkeit, regelmäßiger Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht verpflichtet.

Versäumnisse
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Versäumt ein Schüler aus unvorhersehbaren Gründen den Unterricht, ist umgehend eine Entschuldigung nachzureichen, aus der Zeit, Dauer und Grund des Fehlens hervorgehen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen. Arztbesuche sind möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden.

Nichterscheinen des Lehrers
Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, wird die Schulleitung 10 Minuten nach Beginn der Stunde durch den Klassensprecher oder einen anderen Schüler verständigt. Solange kein Lehrer in der Klasse ist, haben die Schüler sich ruhig zu verhalten.

Klassenordnung
Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Unterrichtsraum verantwortlich. Die zum Klassenordnungsdienst eingeteilten Schüler reinigen die Tafel. Nach Unterrichtsschluss ist aufzustuhlen, Fenster und Schränke sind zu schließen. Abfälle gehören in die Abfallbehälter. Sporthalle und Werkstätten sind erst nach Aufforderung durch den Fachlehrer zu betreten. Alles weitere wird durch die Ordnungen des einzelnen Fachbereichs geregelt.

Lernmittel
Die Schüler haben die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel immer in die Schule mitzubringen. Von der Schule gestellte Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und am Ende der Schulzeit zurückzugeben. Bei Verlust und mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung haftet der Schüler.

Elektronische Geräte (Mp3-player etc.)
dürfen ausschließlich außerhalb des Unterrichts benutzt werden. Die Lehrperson hat das Recht, bei Zuwiderhandlung das Gerät zur Abwehr der Störung bis zum Unterrichtsende einzuziehen.

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